Hier werden alle Informationen zu dem Thema und Infos für die Flüchtlinge, z.B. über Angebote für Kurse, Ausbildungen, Studium oder die deutsche Art zu arbeiten eingestellt.
Spezielle Informationen zu Deutschkursen, vor allem Angebote in der Region, finden Sie hier.
Rechtliches zu Arbeit und Bildung im Zusammenhang mit dem Asylstatus finden Sie auch unter „Links – Infos – Material zum Asylrecht“ bzw. „Leistungen für Geflüchtete“.
Unsere Kommentare dazu sind ohne Gewähr und sollen nur komplizierte Zusammenhänge erläutern und zusammenfassen!
Neue Informationen
Recht auf einen Integrationskurs BAMF Regelungen
Neue Gesetze zum Integrationskurs- Merkblatt BAMF Antrag Zulassung Integrationskurs
Mit den neuen Gesetzlichkeiten/Migrationspaket hat sich auch der Zugang zu den Integrationskursen für Gestattete und Geduldete geändert. Bitte beachten Sie, dass Irak/Iran/Somalia keine Bleiberechtsländer mehr sind und Menschen aus diesen Ländern jetzt auch nur nach den im Anhang beschriebenen Regeln und Vorgängen einen Integrationskurs erhalten.
Sprachförderung IQ-Netzwerk Stand 08.2019
Ausbildungsförderung IQ-Netzwerk Stand 08.2019
- Merkblätter zur Krankenversorgung bei Flüchtlingen
- Wie bekomme ich meine Sozialversicherungsnummer – Steuernummer / Steueridentifikationsnummer
Infos zum Migrationspaket: Gesetzesänderungen, Arbeitshilfen
Der AK Arbeit bittet um Mithilfe Wir suchen Arbeits- Ausbildungs und Praktikumsplätze!
Informationen des Arbeitskreises „Arbeit“des FKAG für Pat*innen
Ausbildung von Geflüchteten zu z.B. Krankenpflegern Pressemitteilung der Landesregierung BW
Infos Ausbildungsduldung Arrival Aid vom Flüchtlingsrat BW
Erlass zur Ausbildung als Krankenpfleger/in Land BW Erklärung dazu von Holger Kaun
Aktuelle Weisung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg: nicht nur Geflüchtete aus den bisher 5 Ländern (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) mit guter Bleibeperspektie werden gefördert, sondern alle ohne Unterschied! Begriffsklärung:
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Hier geht es um inhaltliche Hilfen, also Nachhilfe in z.B Fachtheorie oder in Deutsch, etc.,also Unterstützung bei schulischen Problemen
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Sollte das Ausbildungsgeld des Arbeitgebers nicht reichen, dann kann man BAB beantragen. Die Berufsausbildungsbeihilfe erhält man als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Positionspapier der Wirtschaft BW an Innenminister Strobl