Weitreichendes Urteil des BaWü-Verwaltungsgerichtshof Mannheim (nicht gültig für Dublin-Fälle!):
Kurze, vereinfachte Zusammenfassung zum Urteil: Dort stellt der VGH fest, dass die humanitären Bedingungen für Familien (mit Kindern) in Afghanistan so schlecht sind, dass Familien nicht nach dort abgeschoben werden können und sie allesamt Kandidaten für die unterste Schutzkategorie unseres Asylrechts sind: Nationales Abschiebeverbot. Das bedeutet, dass alle afghanische Familien nicht mit einer Abschiebung rechnen müssen. Sondern sie werden zunächst für 1 Jahr Schutz (Anerkennung) bekommen, der dann normalerweise um 2 Jahre verlängert wird.
Asylstatus – Schutzstatus – Niederlassungserlaubnis usw. Fortbildung der Caritas Anfang 2018
Neu: Italien für Geflüchtete Orientierungshilfe nach Rücküberstellung nach Italien
Neu: Neue Praxis des BAMF – Widerrufsprüfungen bei im schriftlichen Verfahren anerkannten Syrern und Irakern