Status des FKAG in Bezug auf die Finanzen
Da der FKAG kein eigener eingetragener Verein ist, darf er selbst keine Spenden sammeln. Deshalb hat sich der Verband der Evang. Kirchenbezirke Landkreis Ludwigsburg bereit erklärt, den FKAG als „Untergruppe“ zu führen und uns ein Konto zu eröffnen. Das bedeutet, dass es bestimmte Vorgaben der Evangelischen Kirche gibt, die wir beachten und einhalten müssen. In den letzten Monaten sind die Auflagen und Prüfungen des Finanzamtes sehr verschärft worden. Deshalb können viele Vorgänge nicht mehr unbürokratisch erledigt werden, sondern müssen genauen Regeln folgen.
Bitte lesen Sie die Infoblätter dazu unbedingt durch, wenn Sie mehr zur Spendenbescheinigung und Erstattung von Auslagen / Übernahme von Gebühren durch den FKAG wissen möchten.
Infoblatt „Status des FKAG, Informationen zu Finanzen“
Infoblatt: „Erstattung von Auslagen“
Erstattung von Auslagen bzw. Übernahme von Gebühren für Begleiter*innen bzw. Geflüchtete
So können Sie Anträge stellen und Belege einreichen:
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie es per Mail evtl. mit einer Kopie der Belege vorab zur Prüfung an: info@fkasyl.de oder per Post bzw. Sie werfen ihn ein bei: Barbara Baydur, 70839 Gerlingen, Zedernweg 15, (Gerlingen-Gehenbühl, neben der Andreaskirche).
.doc – Formate können Sie speichern und am Computer ausfüllen. .pdf. müssen Sie drucken, ausfüllen und einscannen, wenn Sie kein Bearbeitungsprogrmm für .pdf haben.
Wenn der Antrag genehmigt ist, lassen Sie bitte den unterschriebenen Antrag und die Originalbelege Frau Baydur zukommen, das Geld wir dann sofort überwiesen. Sollten Sie keine Belege mehr haben, so benützen Sie das Formular: „Erklärung für beleglose Auslagen“. In Einzelfällen kann das anerkannt werden.
Formular „Erstattung von Auslagen“ als .doc
Formular „Erstattung von Auslagen“ als .pdf
Formular: „Deutschkurse und Prüfungen“ als .doc
Formular: „Deutschkurse und Prüfungen“ als .pdf
Formular „Teilnehmerliste für Veranstaltungen“ als .doc
Formular „Teilnehmerliste für Veranstaltungen“ als .pdf
Formulare für neue Ehrenamtliche
Erklärung der Ehrenamtlichen als PDF-Datei
Vergünstigte Busfahrkarten der Stadt Gerlingen
Bei der Stadt Gerlingen gibt es vergünstigte Busfahrkarten, zu erwerben im Bürgerbüro oder an der Information im Rathaus.
http://www.gerlingen.de/site/Gerlingen-Internet-2016/node/739660/Lde?QUERYSTRING=Stadtbus
Die Fahrkarte (4er-Karte) für den Stadtbus: für Schüler 0,50 € pro Fahrt und für Erwachsene: 1,50 € pro Fahrt.
Wenn also ein Kind von der Höhe oder aus dem Gehenbühl (z.B. Weilimdorfer Str.) täglich ins Schulzentrum fährt, kostet es für das Kind (bei angenommenen 20 Schultagen/Monat): 20 Tage x 2 Fahrten x 0,5 € = 20 €
Auch bei einer Verdopplung der Fahrten würde es für Schüler nur 40 € kosten. Das School-Abo des VVS kostet für 1 Zone 47,50 €.
Für einen Erwachsenen lohnt es sich nicht so sehr, nur bei mehreren Fahrten täglich. Es ergibt sich folgende Rechnung: 20 Tage x 2 Fahrten x 1,5 € = 60 €, das Monatsticket des VVS kostet für 1 Zone 67,50 €.
Die Fahrkarte gilt in der Zone 36, das heißt von Ditzingen Bahnhof bis zur Gerlinger Stadtgrenze Richtung Leonberg, unten also Getränke Maisch und oben ehem. Golfplatz und in ganz Gerlingen.